Freundeskreis Filmmuseum e.V.
Seit 2003 gibt es den eingetragenen Verein der Freunde und Förderer des Filmmuseums Potsdam.
Der Verein ist gemeinnützig und unterstützt das Filmmuseum ideell und finanziell.
Die Vereinsmitglieder helfen konkret
- bei der Sammlung, Erforschung und Vermittlung der Geschichte der Filmstudios in Babelsberg
- als Multiplikatoren im gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Raum
- bei der Ausrichtung von Ausstellungen und Sonderveranstaltungen
Geschichte
Das Filmmuseum in Potsdam ist bereits seit 1990 Treffpunkt von Filminteressierten, die nicht nur konsumieren, sondern das Haus und seine Mitarbeiter*innen aktiv unterstützen wollten.
Zu einer Gruppe von Freund*innen des Museums gehörten seit 1991 viele ehemalige DEFA-Mitarbeiter*innen, die ihren Beitrag zur deutschen Kulturgeschichte bewahrt wissen wollten, einige von ihnen sind auch heute noch Freund*innen des Filmmuseums oder Mitglieder im Verein der Freunde und Förderer des Filmmuseums Potsdam.
Der Vorstand des Freundeskreises besteht aus sieben Mitgliedern:
Dieter Wiedemann (Vorstandsvorsitzender)
Hans-Gunter Voigt
Petra Geis
Marlies Deponte
Sabine Preuschhof
Gerd Bergfried
Nawid Goudarzi
Der Verein zählt etwa 100 Mitglieder und freut sich über jedes neue Mitglied.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt
Beitrag: 40 Euro
Unternehmen: 60 Euro
Ermäßigter Beitrag: 20 Euro
(Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst-Leistende, Rentner*innen, Sozialhilfeempfänger*innen)
Als Mitglied erhalten Sie
- Vorabinformationen und Einladungen zu Sonderveranstaltungen und Ausstellungen
- Bevorzugte Kartenreservierungen für Sonderveranstaltungen
- Ermäßigung um 1 Euro bei Veranstaltungen des Museums (gegen Vorlage des Mitgliedsausweises)
- freien Eintritt in die Ausstellungen
- Einladungen zu speziellen Veranstaltungen des Studio Babelsberg
Um Mitglied zu werden, drucken Sie bitte den nachfolgenden Mitgliedsantrag aus und schicken ihn ausgefüllt an:
Filmmuseum Potsdam
Freundeskreis
Breite Straße 1a
14467 Potsdam
T +49 (0) 331 / 27 181-34
Der Mitgliedsbeitrag kann per Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgebucht werden.
Satzung (Pdf):