"Aufgrund einer Sondergenehmigung des Herrn Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda wird Ihnen der folgende Film gezeigt, der eine Geheimsache im Sinne des § 88 Reichsstrafgesetzbuch, Fassung vom 24.4.1934 ist. Es ist unter allen Umständen untersagt, Außenstehenden vom Inhalt des Films und dieser Vorführung Kenntnis zu geben.", heißt es zu Beginn des Films in einem Text. Vom 7. August 1944 bis März 1945 fanden vor dem Volksgerichtshof in Berlin die Prozesse gegen die Beteiligten des Attentates auf Hitler am 20. Juli 1944 statt. Bis zum 20.Oktober wurden diese Prozesse gefilmt. Das Material sollte in der Deutschen Wochenschau und in Dokumentarfilmen aufbereitet werden. Die Aufnahmen wurden jedoch von Goebbels zur "Geheimen Reichssache" erklärt. Das Auftreten, die Antworten der Verschwörer, aber auch die Verhandlungsführung, die entwürdigenden Äußerungen des Vorsitzenden des Volksgerichtshofes Roland Freisler schienen ihm für eine Veröffentlichung nicht geeignet.
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31 Oktober 2006 | 18:00