Verbotene Filme

Die Nationasozialisten räumten dem Film in ihrer Propaganda zentrale Bedeutung ein: Zwischen 1933 und 1945 entstanden mehr als 1.200 Spielfilme. Im Rahmen der Reeducation-Bemühungen nach dem Krieg wurden viele davon in den »Giftschrank« verbannt. Die meisten dieser Filme wurden nach und nach wieder freigegeben, oft allerdings in Fassungen, aus denen man als problematisch empfundene Stellen herausgeschnitt. Rund 50 NS-Filme dürfen bis heute nicht frei vorgeführt und verkauft werden, darunter Veit Harlans berüchtigter antisemitischer »Jud Süß« (1940) und Wolfgang Liebeiners Glorifizierung der Euthanasie »Ich klage an« (1941). Felix Moeller hat die sogenannten Vorbehaltsfilme nicht nur gesichtet, sondern mit Zuschauern, Filmemachern und Historikern aus dem In- und Ausland die Frage diskutiert, wie man heute angemessen mit diesem schwierigen Erbe umgehen sollte.
Anschließend: Publikumsgespräch mit dem Regisseur Felix Moeller

In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam und der Nottingham Trent University

Vergangene Vorstellungen

20 April 2018 | 16:00

Zum Symposium: Der nationalsozialistische Film nach 1945